Gutachten bei Sonderfahrzeugen

Neben Pkw können auch andere Fahrzeuge in Unfälle verwickelt werden. Nach dem ersten Schock und dem Abschleppen des verunfallten Fahrzeug kommt der Papierkram. Denn: Der Haftpflichtschaden muss festgestellt werden. Doch das ist bei Sonderfahrzeugen nicht immer so einfach.

Bei Rettungsfahrzeugen oder beispielsweise Fahrzeugen von Schaustellern haben oft auch die Inhalte im Fahrzeug Schaden genommen. Oder selbst die, die sonst abschleppen und bergen müssen auch mal diesen Service in Anspruch nehmen. 

Hierfür ist es gut, einen Spezialisten an seiner Seite zu wissen.

Und auch wenn das Sonderfahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt ist, sondern einfach nur gekauft oder verkauft werden soll, muss der Wert ermittelt werden.

Ihr KFZ-Sachverständiger Frank Müller mit den Zweigstellen in Zweibrücken und Gaggenau ist hier der richtige Ansprechpartner für Sie. Er verfügt durch seine Erfahrung und Expertise über wichtiges und auch nützliches Wissen in diesem Bereich und hilft Ihnen gern weiter.

Für folgende Sonderfahrzeuge können wir Ihnen gern ein Sondergutachten erstellen:

  • Rettungswagen (RTW)

  • Krankenwagen (KTW)

  • Rollstuhlfahrzeuge

  • Behindertenfahrzeuge

  • Fliegende Bauten

  • Verkaufswagen

  • Abschleppwagen

  • Bergefahrzeuge

  • Schaustellerfahrzeuge

  • Verkaufsanhänger

  • LFB

  • LFBK

Wir erstellen Ihnen hierfür gern ein Gutachten und beraten Sie umfassend zu Ihrer individuellen Situation.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.

Wir stehen an Ihrer Seite und helfen Ihnen weiter.

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